AGB
1. Kosten und Terminvereinbarung
Die Kosten sind entsprechen der ausgewählten Leistung.
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Einstündige Schlafberatung (120 Euro), bei zusätzlicher Gesprächszeit und nur nach Vereinbarung (15 Min a' 20 Euro)
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Workshops entsprechend der Auschreibung
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Schlafcoaching-Pakete entsprechend nach Angebot
Rechnungen werden nach der erbrachten Leistung gestellt und sind binnen 7 Werktagen nach Eingang zu bezahlen.
1.1 Zusätzliche Kosten (Fahrkosten/Anfahrt)
Bei Hausbesuchen fällt eine Aufwandspauschale von 50 Euro an. Zudem berechnen wir Fahrtkosten in Höhe von 0,40 Euro pro Kilometer. Wir wählen die schnellste Route von unserem Standort zu eurer angegebenen Adresse. Falls Parkkosten entstehen sollten, was von uns möglichst vermieden wird, müsstet ihr für diese anfallenden Kosten aufkommen. Wir schicken euch dann selbstverständlich den Nachweis bzw. das Parkticket.
1.2 Kosten bei einer kurzfristigen Absage des Termins
Vereinbarte Termine müssen 24 Stunden zuvor schriftlich oder telefonisch abgesagt werden, ansonsten müssen wir euch 40 Euro Pauschal in Rechnung stellen. Hier ist unbedingt wichtig, dass uns eure Absage auch tatsächlich erreicht. Das bedeutet, dass wir uns auf eure Absage zurückmelden müssen, schriftlich oder telefonisch.
2. Datenschutz und Schweigepflicht
Als Schlafcoaches/Beraterinnen unterliegen wir der Schweigepflicht. Die gesamten Informationen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Falls Ihr die Weitergabe oder Kooperation mit anderen Personen oder Instanzen wünscht oder für nötig erachtet, ist eine schriftliche Einverständniserklärung nötig, damit wir befugt sind uns mit der gewünschten Person/ Institution auszutauschen. Das kann bspw. der Fall sein, wenn ein Kunde eine Kooperation mit ärztlicher oder therapeutischer Behandlung wünscht.
Falls die Beraterinnen (Caroline Reichl und Vanessa Hartmann; Gesellschafter Traumtänzer) den Bedarf einer erweiterten Perspektive eurer Situation für sinnvoll erachten, um den Schlaflernprozess eures Babys/ Kleinkindes erfolgreich zu unterstützen, behalten wir uns die Möglichkeit einer kollegialen Beratung vor. Auch hier gilt, dass wir jede Absprache, Beratung und Informationsweitergabe, auch innerbetrieblich, immer vorher mit euch absprechen und ein Einverständnis einholen.
3. Abgrenzung zur medizinischen und heilpraktischen Therapie/Behandlung
Unsere Beratung und die Inhalte der Workshops, stellen keine medizinischen Heilbehandlungen, medizinische Therapien oder Behandlungen im Sinne des Heilpraktikergesetzes dar.
Schlafprobleme, die aufgrund von seelischer oder körperlicher Krankheit ausgelöst werden, müssen unbedingt medizinisch und therapeutisch abgeklärt und behandelt werden. An dieser Stelle können wir nur begleitend tätig werden und den Prozess unterstützen.
Die Eltern/Kunden garantieren uns, dass ihr Baby/Kind, welches im Schlaflernprozess begleitet wird, regelmäßig und routinemäßig vom Kinderarzt untersucht wird. Wir gehen davon aus, dass alle Präventiven Voruntersuchungen (U1, U2, U3 usw.) in der Vergangenheit gemacht wurden und zukünftig nach Plan durchgeführt werden. Dies ist die Voraussetzung, dass aus medizinischer Sicht bei dem Baby/Kind keine organischen Beschwerden vorliegen und es gesund ist. Zudem müssen wir voraussetzen, dass sich Ihr Kind/Baby zu Beginn und während des Coachingprozesses nicht krank ist, sich in medizinischer Behandlung befindet und nicht frisch geimpft ist.
4. Verantwortung der Eltern für die seelische, psychische und körperliche Gesundheit des Kindes
Eltern/ Kunden sind selbst und in vollem Maße für eine gesunde und geeignete Schlafumgebung verantwortlich. Die Sorgeberechtigten/Eltern unterliegen zu jeder Zeit der vollen Verantwortung und Entscheidungsfreiheit über den Verlauf oder den Abbruch des Coachings. Für den Ablauf der Sitzungen und sonstigen Maßnahmen bedarf es zu jeder Zeit der Zustimmung der Eltern.
Die Beratung und die Workshops ersetzen keine Behandlung durch einen Arzt oder Therapeuten! Sollte es medizinische Bedenken geben, müssen diese durch einen Fachmann abgeklärt werden. Wir gehen davon aus, dass jeder Krankheitsverdacht ärztlich ausgeschlossen oder behandelt wurde. Aus diesem Grund empfehlen wir grundsätzlich, euer Kind vor der Beratung beim Kinderarzt vorzustellen, um medizinische Ursachen ausschließen zu können.
Die Eltern/ Kunden versichern, dass sie selbst keine psychischen Erkrankungen haben, die relevanten Einfluss auf die eigne Persönlichkeit (starke Persönlichkeitsveränderungen, starke Depressionen, Aggressivität, Persönlichkeitswechsel etc.) und im Umgang mit dem eigenen Kind/den eigenen Kindern haben. Sollte ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung bei den Eltern vorliegen und/oder aktuell eine psychische Erkrankung diagnostiziert wurde, sollten die Eltern den Coach/Berater vor dem nächsten Termin darüber informieren.
5. Erfolgsgarantie
Als Beratungs- und Coachingunternehmen können wir keine Erfolge garantieren, da Erfolge des Coachings/der Beratung maßgeblich von der Umsetzung abhängig ist.
6. Geistiges Eigentum
Die von den Beraterinnen an die Eltern/Kunden ausgehändigten Unterlagen und/oder der individuelle Schritt für Schritt Schlafplan ist immer geistiges Eigentum der Traumtänzer Schlafcoaching GbR und darf weder schriftlich noch mündlich an Dritte weitergegeben werden. Dazu verpflichten Sie sich als Kunden bei Unterzeichnung.
7. Kündigung/ Abbruch des Schlafcoachings
7.1 Kurzfristige Absage vereinbarter Termine
Vereinbarte Termine müssen 24 Stunden zuvor schriftlich oder telefonisch abgesagt werden, ansonsten müssen wir euch 40 Euro Pauschal in Rechnung stellen. Hier ist unbedingt wichtig, dass uns eure Absage auch tatsächlich erreicht. Das bedeutet, dass wir uns auf eure Absage zurückmelden müssen, schriftlich oder telefonisch.
7.2 Schlafcoaching- Paket
Das Schlafcoaching kann von beiden Seiten innerhalb von 5 Tagen nach Coaching-Beginn, sprich nach Unterzeichnung der Vereinbarung, kostenfrei gekündigt werden. Erfolgt innerhalb der Frist von 5 Tagen keine Kündigung ist der volle Betrag für die gebuchte Leistung zu entrichten.
Sollte das Coaching seitens des Coaches, bspw. aufgrund von Krankheit (fehlender Vertretung) oder unüberbrückbaren Schwierigkeiten der Zusammenarbeit sowie fehlendem Vertrauensverhältnis, wird dem/der Kunden/in nur die tatsächlich erbrachte Leistung in Rechnung gestellt. Die Differenz zum bezahlten Paketpreis wird erstattet und die erbrachte Leistung in der Rechnung aufgeschlüsselt.